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Die Reine Rechtslehre ist eine von dem österreichischen Rechtswissenschaftler Hans Kelsen entwickelte Variante des Rechtspositivismus. Die Reine Rechtslehre ist eine Theorie des positiven Rechts "schlechthin", d. h. sie erhebt den Anspruch, auf jegliche von Menschen jemals gesetzte Rechtsordnung angewendet werden zu …
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